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Ehrenkompanie und Altersabteilung von 1933 bis 1945

Bei den meisten der folgenden Bilder gelangt man durch Anklicken in die zugehörige Fotogalerie, wo man die Bilder vergrößert anschauen und diese u.U. sogar ausdrucken kann

( Recherche und Bericht von:  Wolfgang Menne ) 


Die  Geschichte der  Ehrenkompanie der
Städt.  Freiwilligen Feuerwehr Velbert be-
ginnt mit der  Umgestaltung der Velberter
Feuerwehr im Jahr 1933

Die  Morgen - Zeitung  berichtet  von   der
Hauptversammlung der Städt. Freiwilligen Feuerwehr Velbert und schreibt u.a.:

".....  Die  große  Geldknappheit  erfordert
größte  Sparsamkeit.  Es wurde daher nur
das  Allernötigste beschafft, und zwar wur-
de für den  Löschzug 4 eine  Kübelspritze   beschafft ...."
    „….  Über die im Berichtsjahr vorgenom-
mene Umgestaltung der Wehreinteilung,
hervorgerufen durch die Einführung des Einheitsfeuerwehrmannes,    gab    der
Branddirektor   aufklärende  Erläuterun-
gen und dankte den  nunmehr vom akti-
ven   Dienst   ausgeschiedenen   Feuer-
wehrleuten für ihre seitherigen, teils über
ein  Menschenalter  geleisteten  Dienste
in der Wehr. Als ihren Vertreter, der Sitz
und Stimme im Wehrvorstand hat, wähl-
ten die zur  Ehrenkompanie übergetrete-
nen Mitglieder  Fritz Küll und als dessen
Stellvertreter Wilhelm Hardenberg...“
Um auch für die Folge den Feuerwehr-Etat
zu senken, wurde  die  Mitgliederzahl,  wie
anfangs bemerkt, im Laufe des Jahres ver-
ringert und eine noch weitergehende Verrin-
gerung dadurch  herbeigeführt,  dass  man
sich zur Ausbildung von Einheitsfeuerwehr-
männern  entschloss. Da an den  Einheits-
feuerwehrmann   große   körperliche   An-
strengungen gestellt  werden müssen, war
es  unumgänglich, dass  die  älteren  oder
durch andere Ursachen nicht zum Einheits-
feuerwehrmann   geeignete  Mitglieder   zu-
rücktreten  mussten.  Es wurden diese, 17
an  der  Zahl, zu  einer   Ehrenkompanie 
zusammengestellt,  die  nun ab 1.  Januar
1933 für den Feuerwehrdienst nicht mehr in
Frage kommen, aber im übrigen zur Wehr
gehören...“
                                                             
















     Kübelspritze um 1932
                                                          










Preußisches Feuerlöschgesetz

Mit dem Inkrafttreten des  Preußischen  Feuerlöschgeset-
zes am 15. Januar 1934 wurden neue gesetzliche Bestim-
mungen für das  Feuerlöschwesen rechtsgültig,  die durch
die Feuerwehren umgesetzt werden mussten.

Auf  der  Hauptversammlung  der Städtischen  Freiwilligen
Feuerwehr,  am 27. Februar  1934,  wurden  die im  Feuer-
löschgesetz gestellten Forderungen  einstimmig beschlos-
sen.

Unter der Schlagzeile: "Velberts Feuerwehr wurde vereidigt"
berichtete die  Velberter Zeitung am 28. Februar 1934 über
die Hauptversammlung und schreibt u.a.





















"..... Der Führer der Wehr, der bisherige Branddirektor Karl
Flothmann, begrüßte zunächst den Chef der Wehr, Bürger-
meister Dr. Tweer, .... und betonte die einschneidende Be-
deutung der Musterordnung, deren wichtigste Bestimmung
wohl die sei, dass alle über 60 Jahre alten Feuerwehrmän-
ner  aus dem aktiven  Dienst ausscheiden müssen.  Viele
alte, verdiente, langjährige Wehrmänner müssen daher ver-
abschiedet  werden,  die trotz ihrer  Jahre noch  immer mit
ganzem Herzen zur Sache stehen."
Der  Bürgermeister  sagte  zu,  ".....  dass auch die Alters-
und  Ehrenmitglieder ihren Ehrenrock behalten werden. Es
sei  eine  selbstverständliche  Pflicht  der  Gemeinden ihre
alten,  verdienten,  im  Feuerwehrdienst ergrauten, gemein-
nützigen Helfer auf diese Weise auszuzeichnen."














Foto:  Stadtarchiv Velbert
      Dr. Leo Tweer
Von 1920 bis 1945 Bürger-
 meister der Stadt Velbert
Bisher gab es keine Altersobergrenze für
den Feuerwehrmann in Velbert. In dem
seit 1908 durch die Provinzialbehörde ge-
nehmigten Grundgesetz (Satzung) für die
Freiwillige Feuerwehr Velbert, war dage-
gen für den Eintritt in die Feuerwehr ein
Mindestalter von 18 Jahren gefordert.
                                                                  
  Auf Beschluss der Hauptversammlung
wurde die Satzung vom 19. Oktober 1908
aufgehoben und die Mustersatzung nach
dem nun gültigen Preußischen Feuer-
löschgesetz einstimmig angenommen.
Auch der Name der Wehr, Städt. Freiwilli-
ge Feuerwehr Velbert, wurde nun auf
Grund des Gesetzes geändert in Freiwilli-
ge Feuerwehr Velbert e.V. Die Feuerwehr
war nun ein eingetragener Verein.

Unter der Überschrift:
Neuordnung des Feuerlöschwesens …

berichtete die Velberter Zeitung weiter und
zitiert Bürgermeister Dr. Tweer:



















                                                                 
               Satzung der Städt. Freiwilligen 
          Feuerwehr Velbert von 1908 bis 1934.
„… Das bedinge u.a. die Förderung jungen
Nachwuchses und das Ausscheiden der jetzt
60 jährigen,  die  sich  allerdings  noch  sehr
fühlten …   Aber auch in der Ehrenkompanie
sollten  sie  alle  weiter  ein  Beispiel  treuer
Kameradschaft geben  und  treu  zur  Sache
stehen. Nochmals versicherte Bürgermeister
Dr.  Tweer,  dass  ihnen  ihre  liebgewordene
Uniform erhalten bleibe.“
                                                                  
    Nach dem Preußischen Feuerlöschgesetz
waren  wegen  Erreichung  der   Altersgrenze
ausgeschiedene  Feuerwehrmänner   Mitglie-
der der Altersabteilung.
                                                                 
Den  Begriff  Altersabteilung  findet  man
nicht  im  Protokollbuch  (1922 bis 1935)
der  Feuerwehr  Velbert  und  auch  nicht
in Zeitungsberichten  dieser Zeit, es wird 
weiterhin  von  der   Ehrenkompanie  ge-
schrieben.  In  der Berichterstattung  der
Velberter  Zeitung  über   das 65. jährige
Bestehen  der Wehr im Jahre 1937, wird
jedoch von der  Altersabteilung berichtet.






















         Branddirektor Karl Flothmann
                  ( 1924 - 1935 )
Wegen Erreichung der Altersgrenze schieden mit dem Datum der Hauptversammlung
folgende 16 Feuerwehrmänner aus und wurden in die Altersabteilung / Ehrenkompanie
versetzt:
August Bürgener
Fritz Grebe
Ludwig Baumeister
Wilhelm Meier
                                
Fritz Pickart
Fritz Küll
Wilhelm Gantenberg
Ernst Beckmann
                                 
Peter Maus
Peter Dorgarten
Julius Moser
Wilhelm Hobert
                              
Herbert Jost
August Gottfried
Fritz Dresbach
Fritz Kessler
                               

Anfang 1934 waren von den ursprünglich 17 Feuerwehrmännern noch 14 in der Ehrenkompanie.  Mit  den auf  der  Hauptversammlung am 28.  Februar 1934 wegen  Erreichung der Altersgrenze von 60 Jahren aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausgeschiedenen 16 Feuerwehrmännern, gehörten jetzt 30 Kameraden der Altersabteilung  / Ehrenkompanie an.


   Ehrenkompanie / Altersabteilung  (1935)                        Foto: Feuerwehrarchiv Velbert

(stehend v.l.) Julius Moser, Bernhard Jost, Wilhelm Hecker, Peter Maus, Heinrich Emde, Peter Dorgarten, Ernst Bleckmann, Wilhelm Hobert, Albert Stamm, Karl Dillmann, Gottfried Hoppenstock, Karl Deutschmann, Hans Heinze

(sitzend v.l.) Johann Kessler, Fritz Kühl, Wilhelm Meier, Louis Bürgener, Josef Ehrenberg, August Baumeister, Fritz Grebe, Wilhelm Gantenberg, August Gottfried, Fritz Dresbach

Auf dem Gruppenbild der Ehrenkompanie / Altersabtei-
lung von 1935 trugen die Alterskameraden die alte Uni-
form und den Lederhelm.
Bei den  aktiven  Feuerwehrmännern  wurde bis  Mitte
des Jahres 1934 die alte  Uniform durch  eine neue er-
setzt, und der Lederhelm gegen den Feuerschutzhelm 
aus Stahl ausgetauscht
 







    So ganz kam die alte Uniform nicht aus der Mode.
20  Jahre  später,  im November 1954,  wurde ich als
Feuerwehrmann - Anwärter  durch  den  Kammerwart
der  Velberter Wehr,  Walter Niederhoff,  eingekleidet.
   Zu meinem Erstaunen gehörte  zu meiner  Ausrüs-
tung ein alter  Uniformrock mit  Stehkragen und gros-
sen blanken Knöpfen, aber zu meiner  Erleichterung
kein Lederhelm.
                    Foto: SAM

  Der abgebildete Lederhelm
    - mit Pickel - war den
Führungskräften vorbehalten




In den Berichten zum 65. jährigen Bestehen der
Freiwilligen Feuerwehr Velbert schreibt die Vel-
berter Zeitung u.a. von der Gründungsversamm-
lung  und führt aus:

"..... Von diesen Gründern leben heute nur noch
drei hochbetagte Männer. Es sind dies: Wilhelm
Hüttenmeister,   Albert  Oetzbach   und  Robert
Voigthaus,  letzterer  in   Dieringhausen  (Rhld)
wohnhaft.  Der  letzte  aktive  Feuerwehrgründer
Josef  Ehrenberg  ist  bekanntlich  vor  wenigen
Wochen  unter  großer  Anteilnahme  der Bevöl-
kerung zu Grabe getragen worden....."
Nach dem Zeitungsbericht und der Todesanzeige der 
Feuerwehr, war Josef Ehrenberg im Alter von 86 Jah-
ren noch ein aktiver Feuerwehrmann

In der Velberter Zeitung vom 30. August 1937 wird in
einem Nachruf über den Ehrenbrandmeister Josef Eh-
renberg wohl richtiger geschrieben:

"..... Bis zu seinem Eintritt in die Ehrenkompanie war
er von den Gründern der einzige noch aktive Mitarbei-
tende....."


Anm.: Bei seinem Eintritt in die Ehrenkompanie 1933
war Josef Ehrenberg schon weit über 81 Jahre alt !

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Am  28. September  berichtete die  Velberter
Zeitung erneut über das 65.jährige  Bestehen
der Wehr.
Unter der Überschrift:
Niederbergs Feuerwehren auf dem Böttin-
gerplatz, 
wird  auch  über  die  Vorführungen
der  Feuerwehr  berichtet. Die  Kameraden der
Altersabteilung  erfahren  hier  durch  den  Be-
richterstatter     besondere    Beachtung.    Er
schreibt:
".... Anschließend formierte sich die Velberter
Feuerwehr zum  Fußexerzieren in der Gruppe,
im  Zug  und  in  der  Abteilung.  Mit  großem
Interessse dürften  vor  allem die zahlreich er-
schienenen  Alterskameraden  diesen  Übun-
gen  gefolgt sein,  weisen diese  doch in ihrer
Formierung, sowie in den Kommandos erheb-
liche Unterschiede gegen früher auf....."

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Zu den Ausführungen des Wehrführers Pletsch schreibt
die Zeitung u.a.
".....dass eine grundlegende Neuordnung der Feuerwehr
bevorsteht ....  Die Freiwillige Feuerwehr wird in einen
Hilfspolizeitrupp umgewandelt und die Feuerwehrmänner
werden ehrenamtliche Hilfspolizeibeamte ..."











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#

Auf der Jahreshauptversammlung  wurde
das neue Reichsfeuerlöschgesetz vor-
gestellt. Hierbei wird deutlich, wie die
Freiwillige Feuerwehr in kurzer Zeit ver-
ändert wurde.
Ein Zitat aus der Zeitung vermittelt den
Geist des Gesetzes,
Die Zeitung schreibt u.a.:

".....Der vereinsmäßige Charakter der
Feuerwehren ist beseitigt und an seine
Stelle eine Polizeitruppe getreten, die
sich militärisch straff gegliedert auf die
kommenden Aufgaben vorzubereiten
hat..."
   

Reichsfeuerlöschgesetz

Zum Gesetz über das Feuerlöschwesen
- Reichsfeuerlöschgesetz -  vom  23.11.
1938 wurde im  Oktober 1939 die  Ver-
ordnung über die Organisation der Frei-
willigen   Feuerwehren  erlassen.   Hier
wird nun die Altersabteilung der  Feuer-
wehr in Reserve umbenannt. In Notzei-
ten konnten nun Mitglieder der Reserve
zum aktiven  Feuerwehrdienst herange-
zogen werden. Die Altersgrenze für den
aktiven  Feuerwehrdienst von 60 Jahren
wurde,  wie schon im Preußischen Feu-
erlöschgesetz von 1933 festgelegt, bei-
behalten

In der Verordnung wird zu dieser Forde-
rung in einer Fußnote ausgeführt:

".....Einer der Hauptgründe der seit Jah-
ren eine Neuorganisation erforderlich er-
schienen ließ, war die  Überalterung der
Führer.  Viele  dieser   Männer  klebten
derart an Iihren  Ämtern,  dass sie nicht
daran  dachten,  rechtzeitig  geeigneten
Führernachwuchs heranzubilden. Ander-
seits zeigte sich allgemein, dass Führer,
die das  55.  bis  58.  Lebensjahr  über-
schritten hatten, nicht mehr fähig waren,
sich auf eine neuzeitliche Feuerbekämp-
fung,  die  durch die  fortschreitende Mo-
torisierung gegeben war, umzustellen...."

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Auch wurde nach  dieser  Verordnung von
1939   den  Mitgliedern  der  Reserve  das
Tragen  einer  Feuerwehruniform  verboten.
Als Begründung wurde u.a. angeführt:



                                                              
  
".....Dieser finanzielle  Gesichtspunkt ist
allerdings  bei dem  Uniformverbot für die
Reserve  nicht   allein  ausschlaggebend,
sondern  das Bestreben, jedes unsoldati-
sche  Auftreten,  das  mit  zunehmenden
Alter  öfters  festzustellen  ist,  in der Öf-
fentlichkeit  im  Interesse  der Wehr aus-
zuschliessen....."

                                                             

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Der Rechtsstatus der Freiwilligen Feuer-
wehren änderte sich auch. Nach der Ver-
ordnung  waren  Freiwillige  Feuerwehren
                                                              

nun eine "technische Hilspolizeitruppe". 
Die  von  den  Freiwilligen Feuerwehren
gebildeten  Vereine wurden aufgelöst
                                                           

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In der Berichterstattung über das Jubilä-
um  der  Wehr,  wird  auch  neun Jahre
nach  der   Festlegung  der  Altersober-
grenze   für   aktive   Feuerwehrmänner
hierüber geschrieben:

".....Eine  einschneidende Änderung im
Feuerlöschwesen trat 1933 ein. Es leg-
te auch die Altersgrenze mit 60 Jahren
fest und brachte die Altersabteilung, in
die  die älteren  Kameraden  übertreten
                                                         
    mussten, was  manchen alten  Feuer-
wehrmann, der ein Menschenalter hin-
durch mit  Leib und  Seele an seiner
Wehr hing, schwer gefallen ist....."


Auffallend ist auch, dass weiterhin von
der  Altersabteilung  geschrieben wird.
Der Begriff "Reserve"  für die Altersab-
teilung,  der  nach  dem  Reichsfeuer-
löschgesetz   vorgegeben   war,   wird
nicht verwendet.
                                                         

Ein Einsatz der Reserve in den Notzeiten des 2. Welkriegs lässt sich heute nicht mehr feststellen.

Bekannt ist,dass die Freiwillige Feuerwehr Velbert als technische Hilfspolizeitruppe zur Nachbarschaftshilfe nach der Bombardierung von Wuppertal im Jahr 1943 eingesetzt wurde.