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Übers Martin-Horn und das Blaulicht
Tatütata, täglich hören wir es. Aber wissen Sie woher der Begriff Martinshorn kommt? Eigentlich müsste es richtig Martinhorn heißen. Benannt ist es nach der 1880 in Sachsen gegründeten Signal-Instrumentenfabrik Max B. Martin GmbH & Co, KG. Anfangs fertigte sie Jagdhörner, Rufhörner und Trompeten für die Kavallerie. Berühmt ist die Kaiserfanfare mit deren Signal „Bald hier, bald da“ sich ein Fahrzeug der kaiserlichen Familie ankündigte und freie Fahrt verschaffte.
Auch die Feuerwehr durfte im Notfall die Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Als akustisches Warnsignal gab es ein Glockenspiel. Polizeiautos erhielten 1925 ein optisches Erkennungszeichen, das ihnen Vorfahrt gewährte. Auf die Motorhaube wurde eine Polizeikelle montiert, ähnlich dem späteren Polizeianhaltestab. 1928 gab es dann erste Versuche einer akustischen Warnanlage, die im Gefahrenfall für freie Bahn sorgte.  

Blaulicht war ein Dauerlicht.
 Im Jahr 1932 entwickelte die Firma Martin zusammen mit Feuerwehr und Polizeidienststellen ein Horn, das als Sondersignal für bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer vorgeschrieben wurde. In einem Erlass von 1938 wurde das Martinhorn und „blaues Kennlicht für die Dienstfahrzeuge der Polizei und Feuerlöschpolizei“ eingeführt. Ein blaues Kennlicht, weil die Farben „Rot“, „Gelb“ und „Grün“ schon für die Verkehrsampeln verwendet wurden. Und das Blaulicht war zu der Zeit ein kobaltblaues Dauerlicht.
Dies änderte sich erst mit der Straßenverkehrszulassungsordnung von 1956. Ab nun war das Blinklicht vorgeschrieben und ein akustisches Signal mit einer Folge verschieden hoher Töne. Die damals wie auch heute verwendete Tonfolge a’-d“ entstand aus einem Jagdsignal, das bei Gefahr geblasen wurde. Im Amtsdeutsch werden diese akustischen Vorrichtungen als Folgetonhorn oder Tonfolgehorn bezeichnet. Erzeugt werden die Töne durch einen Kompressor, der Luft durch unterschiedlich gestimmte Martinstrompeten leitet. Immer mehr geschieht dies heute auch durch eine elektronische Schaltung, Lautsprecher verstärken dann die Warntöne. Geregelt ist die alles in der DIN 14610, auch dass auf dem Land und in der Stadt in unterschiedlichen Frequenzbereichen gewarnt wird. Das heißt dann Land- beziehungsweise Stadthorn. Das Blaulicht heißt übrigens Rundumkennleuchte. Im Einsatzfall dürfen die Fahrzeuge von Polizei und Feuerwehr aber auch ohne Blaulicht mit überhöhter Geschwindigkeit fahren oder die vorgegebenen Fahrspuren bei Bedarf verlassen. Nur bei gleichzeitiger Verwendung von Blaulicht und Martinshorn gilt aber das Wegerecht. Das heißt für die anderen Verkehrsteilnehmer, dass dem Einsatzfahrzeug freie Fahrt gewährt werden muss.  

Der vorstehende Bericht wurde der WAZ vom 12. Juli 2012 entnommen.